Ordnung des Evangelischen Forums Schwalm – Eder    (vom 01.01.2023)

Der Kirchenkreisvorstand des Evangelischen Kirchenkreises Schwalm-Eder hat die folgende Ordnung beschlossen:

 

Präambel
Das Evangelische Forum Schwalm-Eder dient dem Ziel, auf der Ebene des Schwalm-Eder-Kreises Themen und Fragestellungen von Menschen im ländlichen Raum wahrzunehmen und zur Sprache zu bringen. Es soll einen Beitrag leisten zur aktuellen Verkündigung des Evangeliums, zum besseren Verständnis der Gegenwart und zur Lösung der in Kirche und Gesellschaft anstehenden Herausforderungen. Dies geschieht im Diskurs und in der Vernetzung mit anderen kirchlichen und gesellschaftlichen Akteuren.

 

 

§ 1 Grundlegendes

(1) Das Evangelische Forum Schwalm-Eder ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung des Kirchenkreises Schwalm-Eder.

 

(2) Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet das Evangelische Forum Schwalm-Eder inhaltlich mit dem Hephata Hessisches Diakoniezentrum e.V. (Hephata) zusammen.

 

 

§ 2 Leitung

An der Leitung des Evangelischen Forums Schwalm-Eder wirken die Geschäftsführung, das Kuratorium und der Beirat mit.

 

 

§ 3 Geschäftsführung
(1) Die Geschäftsführung obliegt einer Pfarrerin oder einem Pfarrer mit halbem Dienstauftrag.


(2) Zu den Aufgaben der Geschäftsführung gehören:

a) die Verantwortung für die Konzeption und perspektivische Ausrichtung der Arbeit in Absprache mit dem Kirchenkreis Schwalm-Eder und Hephata sowie die inhaltliche Ausgestaltung der Veranstaltungen in Absprache mit den Referentinnen und Referenten,

b) die Führung der laufenden Geschäfte,

c) die Organisation und Begleitung von Projekten und Veranstaltungen,

d) die Ausführung der Kuratoriumsbeschlüsse,

e) die Verantwortung und Anweisungsbefugnis für die Ausführung der Haushaltsmittel,

f) einmal jährlich legt sie dem Kuratorium einen schriftlichen Bericht über die Arbeit des Evangelischen Forums Schwalm-Eder vor.

 

(3) Dem vorsitzenden Mitglied des Kuratoriums obliegt die Fachaufsicht über die Geschäftsführung.

 

 

§ 4 Kuratorium

(1) Dem Kuratorium gehören an:

  •   ein Mitglied des Kirchenkreisvorstandes,

  •   zwei vom Kirchenkreisvorstand berufene Mitglieder,

  •   die Leitung des Referates Erwachsenenbildung im Landeskirchenamt,

  •   ein Mitglied des Vorstandes von Hephata.

 

(2) Die Geschäftsführung des Evangelischen Forums Schwalm-Eder nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Kuratoriums teil.

 

(3) Die Amtszeit des Kuratoriums beträgt fünf Jahre.

 

(4) Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes und ein stellvertretendes vorsitzendes Mitglied.

 

(5) Das vorsitzende Mitglied beruft das Kuratorium unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein und leitet die Sitzung. Bei Verhinderung übernimmt das stellvertretende vorsitzende Mitglied diese Aufgaben.

 

(6) Alle für das Evangelische Forum Schwalm-Eder wichtigen Fragen sind rechtzeitig im Kuratorium zu beraten.

 

(7) Das Kuratorium hat insbesondere folgende Aufgaben:

a) es beschließt die von der Geschäftsführung erarbeiteten Perspektiven für die Arbeit des Evangelischen Forums Schwalm-Eder und das jeweilige Jahresprogramm,

b) es nimmt den Jahresbericht der Geschäftsführung entgegen,

c) es berät und beschließt die Vorlage für die Verwendung der Haushaltsmittel,

d) es wirkt bei der Besetzung der Geschäftsführung mit.

(8) Das Kuratorium tagt in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens zweimal im Jahr.
 

 

§ 5 Beirat

(1) Zur Unterstützung der Arbeit des Evangelischen Forums Schwalm-Eder und um die gesellschaftliche, politische und kulturelle Ausrichtung des Forums zu gewährleisten, wird ein Beirat gebildet.

 

(2) Die Berufung in den Beirat erfolgt auf Vorschlag der Geschäftsführung durch das Kuratorium. Die Amtszeit der Beiratsmitglieder beträgt drei Jahre.

 

(3) In den Beirat berufen werden Personen, die aufgrund ihrer Kompetenzen und / oder Position in der Gesellschaft die Arbeit des Evangelischen Forums Schwalm-Eder befruchten und bereichern können.

 

(4) Die Mitglieder des Beirates stehen bei der Themenfindung und Planung der Veranstaltungen beratend zur Seite.

 

(5) Der Beirat tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Zu der Sitzung lädt die Geschäftsführung des Evangelischen Forums Schwalm-Eder ein. Kuratoriumsmitglieder können als Gäste teilnehmen.

 

 

§ 6 Änderungen

Vor einer Änderung dieser Ordnung ist das Kuratorium anzuhören.

 


§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Zeitgleich tritt die Ordnung des Evangelischen Forums Schwalm-Eder vom 1. Januar 2020 (siehe unten) außer Kraft.